Behandlungsfehler

Tod durch Fentanylpflaster dpa, 30.07.2013 10:21 Uhr

Berlin - 

Wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten ist ein Bereitschaftsarzt vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der 57 Jahre alte Mediziner hatte einem Reiseunternehmer aus Bremen gegen einen Hexenschuss ein Fentanyl-Pflaster verabreicht. Der 46 Jahre alte Patient starb nach mehreren Tagen an Sauerstoffmangel des Gehirns.

Der Unternehmer hatte sich im Februar 2011 beim Abbau seines Standes auf einer Freizeitmesse in München überhoben. Als der Bereitschaftsarzt bei ihm eintraf, konnte sich der Patient kaum bewegen. Der Bereitschaftsarzt spritzte Morphin und ließ das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Der Angeklagte will den Patienten auf die Risiken des unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Fentanyls hingewiesen haben: „Ich sagte ihm, er solle mich vor der Anwendung unbedingt anrufen.“

Tags darauf fanden Hotelmitarbeiter den Gast in seinem Zimmer nicht mehr ansprechbar vor. Der Notarzt reanimierte ihn, doch im Krankenhaus fiel der Patient ins Koma und starb nach fünf Tagen. Nach Angaben der Witwe war ihr Mann sehr sportlich und kerngesund. Laut Gutachten war der Tod des Unternehmers eine Folge der Fentanyl-Behandlung. Diese sei bei den angegebenen Beschwerden nicht angebracht gewesen.