In einer Apotheke in Hessen wurden mehrere gefälschte Rezepte aus der Schweiz vorgelegt. Die Verordnungen stammten aus dem Spital Thun – doch der Unterzeichner ist dort seit Jahren nicht mehr tätig, wie der Inhaber herausfand.
Die Rezeptvordrucke kamen dem Inhaber merkwürdig vor. Gestern wurden ihm zwei Rezepte über Tramal (Tramadol) und Paracetamol comp. vorgelegt. „Ich vermute, dass die Vordrucke gestohlen wurden“, so der Inhaber. Er rief in dem Krankenhaus an und erfuhr, dass der Mediziner, der unterschrieben hatte, dort seit zehn Jahren nicht mehr tätig ist.
Die Kundschaft konfrontierte er mit dem Verdacht. „Ich habe ihnen gesagt, dass ich die Verordnungen auf Richtigkeit und Echtheit prüfen muss.“ Arzneimittel wurden nicht abgegeben. Die Reaktion sei „dreist“ gewesen, so der Apotheker: „Eine hat gesagt, der Arzt sei ihr Schwiegersohn.“
Der Inhaber informierte zwischenzeitlich die Polizei, die vorbeikommen will. Er kritisiert, dass er sich angesichts der schwammigen Rechtslage nicht sicher sei, ob seine Reaktion richtig sei. Gelte nun die Schweigepflicht oder die Aufklärung einer möglichen Straftat?
Auch die Kolleginnen und Kollegen im Umkreis warnte er. „Ich vermute, dass die auf Diebestour sind. Ich glaube nicht, dass sie mit ihrem vermeintlichen Schwiegersohn herkommen wird, um die Arzneimittel zu holen.“
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