Die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung verstößt nach einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, nennen die Experten des Bundestags europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegen stünden.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert (SPD), hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt.
Laut Wissenschaftlichen Dienst schreibt der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen muss – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Zudem müsse das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem der Cannabispflanze unter Strafe gestellt werde. Gleiches gelte für das Besitzen oder Kaufen von Drogen. Unter den Begriff Drogen falle laut einem Übereinkommen von 1971 auch Cannabis. Die Mitgliedsstaaten sollten gegen die genannten Straftaten „mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ vorgehen.
Der Wissenschaftliche Dienst verweist zudem auf das sogenannte Schengen Protokoll. Darin hätten sich die Vertragsländer, unter anderem Deutschland, verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.
In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Experten des Wissenschaftlichen Diensts darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnten. So gelte dort nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen „de facto entkriminalisiert“. „In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen wird, werden diese – auch wenn die Menge im dargestellten Toleranzbereich liegt – von der Polizei konfisziert.“ Der Verkauf von Cannabis sei „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien weiterhin vollständig kriminalisiert.
Pilsinger sagte der dpa, die Ausarbeitungen zeigten, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre. Cannabis einfach zu dulden, wie es in den Niederlanden gehandhabt werde, könne und dürfe für Deutschland keine Option sein. „Der Jugendschutz muss für uns in Deutschland immer oberste Priorität, genauso wie das Zurückdrängen und die Bekämpfung des Schwarzmarkts.“
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