Ex-Chefarzt vor Gericht: Vergewaltigung oder Komplott? dpa, 09.11.2017 09:51 Uhr
Ein Vergewaltigungsprozess gegen einen ehemaligen Chefarzt hat vor dem Landgericht Bamberg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen vor, eine ihm unterstellte Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zu einer sexuellen Handlung gezwungen zu haben. Juristisch wertet sie das aufgrund der Verschärfung des Sexualstrafrechts als Vergewaltigung. Deshalb beobachten Experten diesen Fall genau. Der Verteidiger des Arztes sagte, es gebe noch kaum Kommentare oder Urteile in diesem Bereich.
Was passierte im Dezember vor einem Jahr in einer Ambulanz in Neustadt an der Aisch, die das Klinikum Bamberg betreut? Die Staatsanwaltschaft sieht es so: Der Angeklagte habe der Mitarbeiterin gesagt, er wolle sie wegen einer Abrechnung unter vier Augen sprechen und sie solle ihn in die Küche begleiten. Sie habe als ihm unterstellte Kraft gar keine andere Wahl gehabt. In der Küche habe er sie zu Oralsex gezwungen, obwohl sie deutlich gemacht hatte, dass sie das nicht gewollt habe. Sie hätte aber sonst Angst vor beruflichen Nachteilen haben müssen.
Zwischen dem mutmaßlichen Opfer und dem Angeklagten habe es schon früher sexuelle Kontakte gegeben – allerdings einvernehmlich. Auch mit anderen Mitarbeiterinnen soll es zu intimen Kontakten gekommen sein.
Zum Prozessauftakt am Mittwoch verlas der Anwalt eine Erklärung des Angeklagten. Darin betonte er, dass es an jenem Tag in Neustadt an der Aisch zu einer einvernehmlichen sexuellen Handlung gekommen sei. Die jetzige Anklage sei ein Komplott von Mitarbeiterinnen, mit denen er sexuellen Kontakt gehabt habe.
In Bamberg ist es binnen kurzer Zeit bereits der zweite frühere Chefarzt, der vor Gericht steht. Vor rund einem Jahr war ein ehemals leitender Mediziner wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt zwölf Frauen – darunter Patientinnen – betäubt und damit willenlos gemacht hatte. Er selbst hatte stets seine Unschuld beteuert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gingen in Revision, eine Entscheidung dazu steht noch aus.
Das Klinikum Bamberg lehnte eine Stellungnahme zum aktuellen Fall ab. Der ehemalige Chefarzt wurde wegen arbeitsrechtlichen Fehlverhaltens freigestellt. Er reichte seine Kündigung. Mitte Januar erging gegen den nun Angeklagten Haftbefehl, im Februar kam er aber aus der Untersuchungshaft.
Der Prozess nun steht besonders im Fokus, weil der Mediziner nach dem im Vorjahr verschärften Sexualstrafrecht („Nein heißt Nein!“) angeklagt ist: Demnach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.