Der ehemalige Chef der Düsseldorfer Uniklinik, Professor Dr. Wolfgang Raab, ist wegen Untreue zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 10.000 Euro an den Förderkreis der Heinrich-Heine-Universität zahlen. Raab hatte in den Räumen der Uniklinik eine Privatambulanz betrieben, der darin behandelnde Arzt war aber aus Mitteln der Uni bezahlt worden. Damit habe er eine wissenschaftliche Kraft zweckentfremdet und der Kernaufgabe der Universität – der Lehre – entzogen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Geißels.
Der Uni sei ein Vermögensschaden von 28.000 Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft auf Bewährung beantragt und war von einem Schaden von 208.000 Euro ausgegangen. Ursprünglich war der Schaden in der Anklage sogar auf 350.000 Euro beziffert worden.
Das Landgericht hielt Raab zugute, dass die Privatambulanz im Tatzeitraum 180.000 Euro Nutzungsentgelt an die Uni abgeführt habe. Diese Summe müsse abgezogen werden, um die eigentliche Schadenhöhe zu bestimmen.
Die Verteidiger Raabs hatten einen Freispruch gefordert. Raab habe die Leitung der Uniklinik übernommen, als diese tief in den roten Zahlen steckte und sie erfolgreich saniert. Es sei allen Verantwortlichen klar gewesen, dass seine neue Aufgabe ihm keine Zeit für Privatbehandlungen gelassen und eine Vertretung notwendig gemacht habe.
Der Zahnmediziner Raab hatte in seinem Schlusswort den Vorwurf der persönlichen Bereicherung als „ungeheuerlich und unerträglich“ zurückgewiesen. Er habe sieben Monate ohne gültigen Vertrag gearbeitet und auf mündliche Zusagen des Ministeriums vertraut. „Zu keinem Zeitpunkt gab es von mir eine Täuschung. Meine persönliche Integrität wurde systematisch demontiert.“ Raab führte dies darauf zurück, dass er sich bei der Sanierung der Uniklinik Feinde gemacht habe.
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