„Vitamine (A, D)“ ausreichend

EuGH: Umgangssprachliche Vitamin-Angabe reicht bei Lebensmitteln

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Berlin -

Wenn ein Lebensmittel mit Vitaminen versetzt wird, reicht auf der Verpackung eine umgangssprachlichen Angabe wie „Vitamin C“. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass nicht zwangsläufig die genaue Vitaminverbindung angegeben werden
müsse. Folsäure wird beispielsweise auch als Vitamin B9 bezeichnet oder Ascorbinsäure Vitamin C genannt.

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Ungarn. Dabei ging es um genau die Frage, ob es ausreicht, auf einer Margarineverpackung lediglich „Vitamine (A, D)“ auszuweisen.

Das zugrundeliegende EU-Recht besage, dass der verkehrsübliche Name der Zutat verwendet werden soll, falls es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gebe, urteilten die EuGH-Richter. Es sei nicht genau festgelegt, welche Bezeichnung für ein in Lebensmitteln enthaltenes Vitamin zu verwenden sei. Daher sei es zulässig, nur den Namen des Vitamins zu verwenden. Dies gewährleiste eine klare und leicht verständliche Information für Verbraucherinnen und Verbraucher.

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