Im Skandal um reißanfällige Brustimplantate sinken die Chancen der Frauen, Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte heute, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Inspektionen bei den Herstellern durchzuführen.
Alle Wege zu Entschädigungen versperrten die EU-Richter den Frauen jedoch nicht: Nationale Gerichte könnten feststellen, dass Prüfstellen unter Umständen gegenüber Patienten haftbar sind, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Dabei müssten die Richter sich auf nationales Recht stützen, weil diese Frage in der relevanten EU-Richtlinie nicht geklärt sei.
Der TÜV Rheinland hatte das Qualitätssicherungssystem des französischen Implantat-Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) zertifiziert und überwacht. Hinweise darauf, dass das mittlerweile insolvente Unternehmen billiges Industrie-Silikon in die Kissen füllte, fand der Prüfverein nach eigenen Angaben nicht.
Sowohl Vertreter klagender Frauen als auch der TÜV Rheinland selbst werteten das EuGH-Urteil positiv. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil und sehen uns in den entscheidenden Punkten bestätigt“, teilte der TÜV mit.
Der Anwalt Christian Zierhut, der fast 100 betroffene Frauen in Deutschland vor Gericht vertritt, sagte: „Grundsätzlich ist die Tür der Haftung jetzt offen.“ Hintergrund des Verfahrens am EuGH ist die Klage einer Frau vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sie hatte sich die gesundheitsgefährdenden PIP-Brustimplantate auf ärztlichen Rat entfernen lassen und fordert vom TÜV Rheinland 40.000 Euro Schmerzensgeld.
Ihr Vorwurf vor Gericht: Mit überraschenden Kontrollen in den PIP-Betriebsstellen und Überprüfungen der Implantate hätte der TÜV Rheinland den Pfusch erkennen können.
Das EU-Gericht widersprach nun dieser Argumentation. Nur wenn Hinweise vorliegen, dass ein Medizinprodukt den vorgeschriebenen Anforderungen nicht genügt, muss die Prüfstelle demnach „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, um sicherzustellen, dass der Hersteller seine Verpflichtungen einhält. Anwalt Zierhut betonte: „Jetzt muss man beweisen, dass es da Hinweise gab.“ Weltweit ließen sich Hunderttausende Frauen die Implantate einsetzen. Nachdem der Skandal im März 2010 durch eine französische Behörde aufgedeckt wurde, ließen sich viele von ihnen die Kissen wieder entnehmen. Allein in Deutschland und Frankreich waren es etwa 20 000 Frauen.
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