Glyphosat-Gegner: EU muss Verbotsinitiative prüfen dpa/ APOTHEKE ADHOC, 16.06.2017 09:37 Uhr
Glyphosat ist in vielen Pflanzenschutzmitteln enthalten. Es wird unter der Produktbezeichnung „Roundup“ auch von privaten Hausbesitzern verwendet, um etwa Garagenzufahrten von Unkraut freizuhalten. Gegner des umstrittenen Unkrautgifts haben einen Teilerfolg erzielt.
Eine europäische Bürgerinitiative hat eine Million Stimmen für ein Verbot gesammelt, wie verschiedene Unterstützer der Initiative am Donnerstag mitteilten. Damit dürfen die Aktivisten ihr Anliegen auf Verbot im EU-Parlament vortragen und die Europäische Kommission zu einer Stellungnahme auffordern.
Seit Ende Februar gelang es den Initiatoren nach eigenen Angaben, mehr als eine Million Stimmen in mindestens 7 der 28 Mitgliedstaaten zu sammeln. Organisationen aus 13 Ländern waren beteiligt. Mit 270.000 Unterschriften kam die meiste Unterstützung nach Angaben von Campact aus Deutschland.
Die EU-Kommission muss die Initiative innerhalb von drei Monaten prüfen. Die Behörde ist nicht verpflichtet, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Die EU entscheidet noch dieses Jahr über die weitere Genehmigung des derzeit erlaubten Glyphosats. Es steht unter anderem im Verdacht, Krebs zu erregen. Experten streiten über die Risiken.
Eine UN-Studie hatte 2016 den Krebsverdacht für das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat nicht bestätigt. Tiertests mit für Menschen relevanten Dosen des Mittels hätten gezeigt, dass Glyphosat bei der Nahrungsaufnahme nicht zu genetischen Zellveränderungen führe, hieß es in einem Entwurf eines UN-Berichts. Glyphosat ist der weltweit am meisten eingesetzte Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln. Zur Krebsgefahr hatte es bereits in der Vergangenheit widersprüchliche Studien gegeben.
Die Gefahr durch Glyphosat ist seit Langem höchst umstritten. Die Aussagen stehen im Gegensatz zu Feststellungen der mit der WHO verbundenen Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) in Lyon, die Glyphosat 2015 als wahrscheinlich krebserregend eingestuft hatte. Dagegen war die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zum Schluss gekommen, der Wirkstoff berge vermutlich keine Krebsgefahr für den Menschen. Das entspricht auch der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin.
Im vergangenen Sommer hatte die EU-Kommission entschieden, dass das Mittel bis Ende 2017 zugelassen bleibt, weil sich die EU-Länder nicht über ein Verbot oder eine Verlängerung hatten einig werden können. Ein neues Gutachten aus dem März stuft den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat nicht als krebserregend ein. Die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse erfüllten nicht die Kriterien, um Glyphosat als krebserregend zu bewerten, hieß es in dem Gutachten der europäischen Chemikalienagentur Echa in Helsinki.