Suizidbeihilfe

EU-Gericht entscheidet über Sterbehilfe dpa, 11.07.2012 14:31 Uhr

Berlin - 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird noch in dieser Woche über ein mögliches Recht auf Sterbehilfe in Deutschland entscheiden. Das Urteil soll schriftlich verkündet werden, teilte der Gerichtshof mit. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte einer querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Medikament für einen Suizid in Deutschland verweigert; sie war daraufhin in die Schweiz ausgewichen, wo sie sich 2005 das Leben nahm.

Der in Braunschweig lebende Witwer der Frau hatte Beschwerde beim EGMR eingereicht. Er betrachtet die Weigerung des Bonner Instituts als Verstoß gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Seine Frau war nach einem Sturz im Jahr 2002 querschnittsgelähmt und auf künstliche Beatmung sowie ständige Betreuung durch Pflegepersonal angewiesen; sie wollte daher ihrem Leben ein Ende setzen.

In der mündlichen Verhandlung in Straßburg hatte der Vertreter der Bundesregierung argumentiert, es könne „keine Verpflichtung für den Staat geben, einen Suizid möglich zu machen“. Oberste Pflicht des Staates sei es, Leben zu schützen.