Spanien

Erstes Urteil im Implantatsskandal

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Im Skandal um Billig-Brustimplantate aus Frankreich sind in Spanien erstmals ein Schönheitschirurg und eine Klinik verurteilt worden. Ein Gericht in Madrid entschied, dass der Mediziner und das Krankenhaus einer Patientin eine Entschädigung von rund 7500 Euro zahlen müssen.

Wie die staatliche Nachrichtenagentur EFE berichtete, waren der damals 35-jährigen Frau im Jahr 2001 Silikonkissen des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden. Eines der Brustimplantate platzte später, so dass die Patientin sich einer neuen Operation unterziehen musste.

Nach Ansicht des Gerichts war die Frau nicht ausreichend über die Risiken der Billigimplantate unterrichtet worden. Schätzungen zufolge haben sich in Spanien etwa 18.000 Frauen die als besonders reißanfällig geltenden PIP-Silikonkissen einpflanzen lassen.

 

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