Brustimplantate

Erste Verhandlung zum Silikonskandal

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Nach dem Skandal um fehlerhafte Brustimplantate verhandelt das Landgericht Karlsruhe am 13. November über die Schadenersatzklage einer Betroffenen. Die Frau verlangt dem Gericht zufolge unter anderem vom behandelnden Arzt Schmerzensgeld von bis zu 30.000 Euro. Nach Angaben der Anwälte handelt es sich um die erste derartige in Deutschland eingereichte Klage.

Die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte über Jahre hinweg Brustimplantate verkauft, die mit nicht dafür zugelassenem Industriesilikon gefüllt waren. Die Firma ist inzwischen pleite. Der zeitweilig inhaftierte Firmengründer hatte zugegeben, bewusst das falsche und billigere Silikon eingesetzt zu haben. Der Skandal war 2010 bekannt geworden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geht davon aus, dass mehr als 5000 Frauen in Deutschland Implantate von PIP oder anderen unseriösen Firmen erhalten haben. Bis Mitte 2012 wurden nach Angaben des Instituts 1000 Implantate wieder entfernt. Bei mehr als einem Viertel der gemeldeten Fälle war ein Kissen gerissen, bei jedem fünften Silikon ausgetreten.

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