Warnweste im Auto wird Pflicht Franziska Gerhardt, 05.05.2014 15:15 Uhr
Ab dem 1. Juli sind Autofahrer verpflichtet, immer eine Warnweste im Fahrzeug dabei zu haben. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin. Die Westen in den Farben rot, gelb oder orange müssen der DIN EN 471 entsprechen. Bisher galt die Warnwestenpflicht nur für Dienstfahrzeuge. Auch für die in Apotheken erhältlichen Verbandskästen gibt es neue Vorschriften.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile sind von der Vorschrift ausgenommen. Wer ab dem Stichtag keine Warnweste im Auto dabei hat, dem droht ein Verwarnungsgeld.
Da die Warnweste bei einem Unfall oder einer Panne schon beim Verlassen des Autos angelegt werden muss, sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder in einem Seitenfach der Tür verstaut werden. So ist sie immer griffbereit.
Bereits seit dem 1. Januar gelten neue Vorschriften für den Verbandskasten im Wagen: Autofahrer müssen seitdem zusätzlich ein Pflasterset und zwei Hautreinigungstücher mitführen. Das 14-teilige Set umfasst zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände.
Auch ein Verbandspäckchen in Kindergröße wurde neu in die verbindliche Bestandsliste des Verbandskastens mit aufgenommen. Der erweiterte Inhalt der Kästen trage den „neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen“ Rechnung, so der BVMed.
Der ADAC weist allerdings darauf hin, dass die bislang gültigen Verbandskästen noch bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums weiter verwendet werden dürfen.
Autofahrer sollten ihren Verbandskasten regelmäßig überprüfen, da eine Reihe von Komponenten ein Verfallsdatum haben, wie zum Beispiel die sterilen Kompressen. Manchmal kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandskastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien. Wer einen neuen Verbandskasten in der Apotheke erwerben möchte, sollte darauf achten, dass dieser der Norm DIN 13164 entspricht.