Feuerwerkskörper

Erste Hilfe bei Silvesterunfällen

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Berlin -

Mit Böllern und Raketen gegen böse Geister: Feuerwerkskörper sollen das neue Jahr begrüßen und die alten Geister vertreiben. Unfälle bleiben nicht aus.

Geht ein Böller am Silvesterabend im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge, sollten beide Augen abgedeckt werden. So wird das verletzte Auge nicht mehr bewegt, erläutert Professor Dr. Peter Sefrin vom Deutschen Roten Kreuz (DRK). Generell muss bei schweren Verletzungen umgehend die 112 angerufen werden.

Hat jemand durch die Explosion eines Feuerwerkskörpers einen Finger oder einen Teil eines Fingers verloren, sollten Umstehende helfen, ihn zu finden. Am besten geben sie den abgerissenen Teil den Rettungskräften mit.

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollten einige dinge beachtet werden. Raketen und Böller sollten mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer versehen sein. Nicht geprüftes Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält etwa nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen. In Deutschland geprüftes Feuerwerk trägt die Kennnummer 0589 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Nach der Kennnummer des BAM folgt auf dem Artikel die Kategorie-Kennzeichnung F1 oder F2 und eine fortlaufende Nummer. F2 ist die Feuerwerksklasse für Raketen, Batterien oder Knallkörper. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. In die Klasse F1 fallen zum Beispiel Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Diese Produkte dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden - auch von Kindern ab 12 Jahren.

Kleinere Verbrennungen, wie etwa an der Hand, sollten sofort gekühlt werden. Größere Wunden lässt man besser in Ruhe. Kälte kann dazu führen, dass der Betroffene auskühlt. Ist die Verbrennung oder Verbrühung größer als die Handfläche des Verletzten, muss sie von einem Arzt behandelt werden.

Auch zu viel Alkohol kann zu brenzligen Situationen führen. Wird jemand, der zu viel getrunken hat, bewusstlos, spricht man ihn an. Reagiert er gar nicht, müssen Umstehende die 112 anrufen. Der Betroffene gehört in die stabile Seitenlage, damit die Atemwege offen bleiben, falls er sich erbricht. Außerdem muss er zugedeckt werden, damit er nicht auskühlt.

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