Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt gegen den Lebensmittel-Discounter Lidl wegen des Umgangs mit einem von ihm verkauften Listerien-verseuchten Käse. Das Unternehmen wird verdächtigt, gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verstoßen zu haben. Die Handelskette hatte am 23. Januar Harzer Käse der österreichischen Firma Prolactal zurückgerufen und den Rückruf später erneuert. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte Lidl bereits vorgeworfen, die Kunden zu spät informiert zu haben.
Nach Darstellung von Lidl wurde bereits im Januar unmissverständlich und mit einem Hinweis auf die Lebensgefahr vor dem Verzehr des Käses gewarnt. Die Risikogruppen seien konkret genannt worden. Die mit dem Verzehr möglicherweise verbundenen Risiken - von einer Gesundheits- bis zur Lebensgefahr - wurden ebenfalls ausdrücklich bereits in diesem Produktrückruf erwähnt.
Im Magazin „Spiegel“ heißt es, Lidl habe die Kunden „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes“ vor dem Verzehr gewarnt. Ein Verbraucher aus Hessen habe noch nach dem ersten Rückruf einen Käse verzehrt und sei an den Folgen gestorben.
Lidl gab an, das Robert Koch-Institut habe das Unternehmen am 16. Februar 2010 erstmals über den „naheliegenden Zusammenhang“ zwischen den Listerieninfektionen und den damals zwei Todesfällen in Deutschland in Kenntnis gesetzt. „Daraufhin haben wir den umfassenden Produktrückruf vom 23. Januar 2010 noch am selben Tag erneuert“, hieß es in der Stellungnahme.
Eine Infektion mit Listerien kann zu Listeriose führen, die bei Kranken, Geschwächten, Schwangeren oder Neugeborenen lebensbedrohlich werden kann. Lidl unterstützt die Aufklärung des Sachverhalts durch die Behörden nach eigenen Angaben in vollem Umfang und hat dazu alle vorliegenden Informationen und Dokumente an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
APOTHEKE ADHOC Debatte