Eine nach mehreren längeren Aufenthalten in psychiatrischen Krankenhäusern schwer kranke Frau hat vom hessischen Landeswohlfahrtsverband (LWV) 20.000 Euro Entschädigung erstritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach ihr diese Summe in einem am Dienstag verkündeten Urteil zu, wies alle weiteren Ansprüche der Klägerin aber zurück. Die 50 Jahre alte Frau hatte ursprünglich 50.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für ihre medizinischen Aufwendungen verlangt. Dennoch ist das Urteil für sie ein Teilerfolg: Das Landgericht Gießen hatte die Klage in erster Instanz noch vollständig zurückgewiesen.
Die Frau hatte sich 1979/80 in der vom LWV betriebenen psychiatrischen Klinik in Gießen aufgehalten. Dort wurde sie unter anderem mit starken Beruhigungsmitteln behandelt. Das Gericht stellte im Urteil eine erhebliche Überdosierung dieser Mittel fest, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der heute im Rollstuhl sitzenden Frau geführt hätten. Aufgrund dieses Behandlungsfehlers sei
eine Entschädigung von 20.000 Euro angemessen.
Keinen Erfolg hatte die Klägerin jedoch mit ihrem Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen einer bereits im Kindesalter erlittenen Kinderlähmung und den überdosierten Medikamentengaben. Die Richter bezogen sich auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen und stellten fest, dass eine Abgrenzung zwischen der Fehlbehandlung in Gießen und der seinerzeit bereits vorhandenen Krankheit sehr schwierig sei.
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