Mit Mentholzigaretten ist in der EU nun endgültig Schluss. Ab dem 20. Mai an sind in den EU-Staaten ausnahmslos alle Zigaretten mit charakteristischen Aromen verboten, weil sie den Tabakgeschmack überdecken und so zur Förderung des Tabakkonsums beitragen.
Die Regelung ist Teil der EU-Tabakrichtlinie, die 2014 nach mühsamen Verhandlungen verabschiedet wurden und 2016 in Kraft traten. Seitdem müssen auch zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln und Drehtabakverpackungen für Schockbilder und aufklärende Warnhinweise reserviert sein. Die Regeln sollten die Raucherquote von Jugendlichen senken und „Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit“ reduzieren. Derzeit führt die EU-Kommission eine Studie zur Anwendung der Tabakrichtlinie aus.
Kurz vor Inkrafttreten bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die verschärften Regeln. Die Luxemburger Richter lehnten Anfang Mai 2016 Klagen von Polen und mehrerer Tabakunternehmen ab. Mit Blick auf die Aromen wiesen sie darauf hin, dass Produkte wie Mentholzigaretten mit „angenehmem Aroma“ das Rauchen gerade für Einsteiger attraktiver machen sollten. Die EU-Gesetzgeber seien daher befugt gewesen, zur Eindämmung des Tabakkonsums diese Produkte zu verbieten.
Nach der neuen EU-Tabakproduktrichtlinie dürfen Aromen den Geschmack von Tabak nicht überdecken, deshalb sind Mentholzigaretten und andere aromatisierte Zigaretten ab morgen verboten.
In Deutschland erkranken jährlich 57.460 Menschen an Lungenkrebs, 45.805 Personen sterben jährlich an der Erkrankung. Männer erkranken häufiger als Frauen. Rauchen gilt als wichtigster Risikofaktor für die Entstehung eines Bronchialkarzinoms. Auch für Nichtraucher kann Tabak ein wichtiger Risikofaktor sein – Passivrauchen schädigt die Lunge ebenfalls.
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