Bewährungsstrafe für Rezeptfälscher APOTHEKE ADHOC, 04.11.2015 14:50 Uhr
Ein Mann hatte Rezepte aus einer Praxis gestohlen und anschließend selbst ausgefüllt in Apotheken eingelöst. Das Amtsgericht Emden hat ihn wegen Diebstahls und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Außerdem muss der 25-Jährige einen Drogenentzug antreten.
Der Mann hatte im April Rezepte, einen Arztstempel sowie Büromaterial aus einer Emder Praxis gestohlen. Die Privatrezepte bedruckte er mit Arzneimitteln wie Diazepam. In sechs Apotheken in Emden und Hinte versuchte er laut Gericht sein Glück, erfolgreich hat er aber nur in zwei Fällen die Medikamente erhalten.
Der Betrug sei aufgeflogen, da ein Apotheker misstrauisch geworden sei, sagt ein Gerichtssprecher. Im Ort sei der Einbruch in die Arztpraxis sowie der Diebstahl des Arztstempels bekannt gewesen. Der Pharmazeut hatte deshalb die Polizei verständigt.
Der bereits wegen Diebstahl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestrafte Mann gestand die Taten vor Gericht weitgehend; als Grund gab er eine Medikamentensucht an. Seit sechs Jahren sei er drogenabhängig, sagte er. Da ihm sein Arzt kein Diazepam verschreiben wollte, habe er sich nur noch mit dem Betrug zu helfen gewusst.
Das Geständnis hat sich laut Gericht strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung gefordert. Abgesehen von der einjährigen Bewährungsstrafe muss sich der Täter einem stationären Drogenentzug unterziehen. Eine frühere Therapie hatte er abgebrochen.