Ein Sprossenhersteller hat nach der EHEC-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig wies die Klage des in der Nähe von Hamburg ansässigen Unternehmens ab.
Der Hersteller hatte Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gefordert. Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe.
Bei der EHEC-Epidemie waren 53 Menschen an dem Darmkeim gestorben, mehr als 4000 Menschen wurden krank. Die Epidemie war der schwerste Ausbruch einer Infektionskrankheit in Deutschland seit Jahrzehnten. Als Quelle für die Infektionen gelten aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen, aus denen Sprossen gezüchtet wurden.
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