Nikotinkonsum

E-Zigaretten erneut vor Gericht dpa, 04.05.2012 08:57 Uhr

Berlin - 

Der gerichtliche Streit um die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel geht weiter. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) in Berufung gehen, sagte ein Sprecher der Behörde.

Das Gericht hatte vor einem Monat entschieden, elektrische Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit seien nicht als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzuordnen. Nach der Berufung muss sich das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) bereits zum zweiten Mal mit der umstrittenen E-Zigarette befassen.

Das OVG hatte am 23. April in einem Eilverfahren entschieden, dass das NRW-Gesundheitsministerium nicht mehr in bisheriger Form vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnen darf. Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten (Liquids), die verdampfen und inhaliert werden, seien nicht als Arzneimittel zu bewerten.

Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette. NRW-Ministerium und Bundesregierung bewerten die nikotinhaltigen E-Zigaretten als Arzneimittel – wie auch gut die Hälfte der anderen Bundesländer.