Nikotinpräparate

E-Zigarette wieder vor Gericht

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Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat einen Unternehmer angeklagt, der wegen des Verkaufs von E-Zigaretten gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben soll. Dem 45-jährigen Geschäftsführer wird vorgeworfen, sowohl im Onlineversand als auch in einem „Smoker Store“ elektrische Zigaretten, nikotinhaltige Liquids und entsprechendes Zubehör vertrieben zu haben.

Er muss sich in 135 Fällen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz stellen. Die Ware soll er seit 2010 in China bestellt und nach Deutschland eingeführt haben.

Im September 2010 hatte die Bezirksregierung Arnsberg dem Angeklagten bereits untersagt, nikotinhaltige Lösungen zum Verdampfen in elektrischen Zigaretten und Pfeifen zu verkaufen. Nach Ansicht der Bezirksregierung fallen sie unter das Arzneimittelgesetz. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilt diese Ansicht. Im Oktober 2011 hatte sie 400 nikotinhaltige Liquids beschlagnahmen lassen. Der Angeklagte verkaufte die E-Zigaretten aber weiter.

Er ist der Ansicht, dass es sich bei E-Zigaretten nicht um Arznei-, sondern um Genussmittel handelt. Auch das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und das OVG Sachsen-Anhalt teilen diese Ansicht.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Nikotin auf den menschlichen Organismus eine pharmakologische Wirkung entfalte. Nikotinsucht werde von der Weltgesundheitsbehörde als Krankheit angesehen. Durch den Gebrauch der E-Zigaretten sollten die Suchtsymptome bei Nikotinabhängigen gemildert werden. Deshalb seien diese zur Behandlung der Abhängigkeit geeignet.

 

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