Pharmaskandal

Duogynon: Prozess gegen Bayer

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Am Donnerstag beginnt am Berliner Landgericht der Prozess eines Duogynon-Geschädigten gegen Bayer. Stellvertretend für Tausende Betroffene hat der Grundschullehrer André Sommer eine Haftungsklage eingereicht. „Es geht uns um Aufklärung und Gewissheit. Bayer sollte endlich alle Unterlagen zu Duogynon offen legen. Es kann nicht sein, dass sich der Konzern weiterhin auf Verjährung beruft und jede Aufklärung verweigert – dies ist eine Verhöhnung der mutmaßlichen Duogynon-Opfer“, so Sommer.

Der Einsatz des Präparats soll in den 1960er- und 1970er-Jahren zu schweren Fehlbildungen an Ungeborenen geführt haben. In Großbritannien war früh Kritik an dem Medikament aufgekommen. Viele Mütter, deren Kinder mit schweren Fehlbildungen wie Wasserkopf, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe geboren wurden, hatten damals das Medikament in der Frühschwangerschaft eingenommen.

Der heute zu Bayer gehörende Schering-Konzern hatte das Präparat nach der Kritik in Großbritannien nicht mehr als Schwangerschaftstest eingesetzt. In Deutschland blieb dies erlaubt. Studien konnten keinen eindeutigen Zusammenhang belegen.

Bayer weist die Vorwürfe zurück. Das Thema sei juristisch und wissenschaftlich ausgiebig und abschließend erörtert worden. Es sei kein Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen bei Kindern festgestellt worden.

Im Januar vergangenen Jahres war Sommers Musterklage vom Gericht mit der Begründung abgewiesen worden, dass Schadensersatzansprüche verjährt seien.

 

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