Nebenwirkungen

Duogynon erneut vor Gericht

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Der Vorwurf schwerer Missbildungen durch das Medikament Duogynon kommt heute in Berlin erneut vor Gericht - 30 Jahre nach der Einstellung eines ersten Verfahrens. Ein von Geburt an behinderter Mann aus dem Allgäu verlangt in einer Musterklage von Bayer Schering Einsicht in sämtliche Unterlagen über das Hormonpräparat.

Der Mutter des Klägers war das Medikament 1975 als Schwangerschaftstest verabreicht worden, obwohl es in Großbritannien zu diesem Zweck schon nicht mehr benutzt werden durfte. In Deutschland wurde Duogynon bis in die späten 1970er Jahre eingesetzt. Seit Anfang der 1980er Jahre ist das Präparat nicht mehr auf dem Markt.

Die Betroffenen sehen Parallelen zum Contergan-Skandal. Bayer Schering weist die Vorwürfe zurück: „Das Thema wurde in den 60er und 70er Jahren juristisch und wissenschaftlich ausgiebig und abschließend erörtert. Seitdem gibt es keine neuen Erkenntnisse“, sagte ein Konzernsprecher. Es sei kein Zusammenhang zwischen Duogynon und Missbildungen bei Kinder festgestellt worden.

In den 60er und 70er Jahren hatten viele Mütter, deren Kinder mit schweren Fehlbildungen wie Wasserkopf, offenem Bauch, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe und Extremitäten geboren wurden, in der Frühschwangerschaft das Medikament genommen.

Duogynon wurde als Dragee oder Injektion sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Binnen einer Woche nach der Einnahme des Präparates, einer Kombination aus Progesteron und Östradiol, wurde eine Blutung ausgelöst. Blieb diese aus, war eine Schwangerschaft wahrscheinlich. Bereits 1960 gab es erste Hinweise, dass Blutungen jedoch auch trotz bestehender Schwangerschaft eintreten können.

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