Düsseldorf

Pflegebetrug in Millionenhöhe vor Gericht

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Düsseldorf -

Bei der Pflege von Patienten soll eine Bande mit falschen Abrechnungen Millionen ergaunert haben. Nun beginnt in Düsseldorf ein umfangreicher Strafprozess gegen neun Angeklagte.

Der Skandal um den vermuteten millionenschweren Betrug mit Pflegeleistungen wird von diesem Mittwoch an in Düsseldorf vor Gericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen neun Männer und Frauen wegen bandenmäßigen Betrugs erhoben. Die Vorwürfe werden in der Anklageschrift auf 1100 Seiten ausgeführt. Die Angeklagten sind zwischen 34 und 63 Jahre alt.

Der Schaden wird von den Ermittlern auf mindestens 8,5 Millionen Euro beziffert. Die Angeklagten sollen bei Krankenkassen und Sozialämtern Geld für gar nicht oder nicht vollständig erbrachte Leistungen ergaunert haben. Von den neun Angeklagten sitzen vier in Untersuchungshaft. Die meisten stammen nach Gerichtsangaben aus Russland und der Ukraine.

Im vergangenen Jahr waren Polizisten zu einer bundesweiten Razzia ausgerückt. 108 Objekte wurden durchsucht, rund 500 Polizisten, Staatsanwälte, Zöllner und Steuerfahnder waren im Einsatz. Insgesamt stellten die Ermittler mehrere hundert Umzugskartons mit Akten und riesige Mengen an digitalen Daten sicher. Es wurden auch zwei unbrauchbare Kalaschnikows und zwei weitere halbautomatische Waffen mit Munition entdeckt.

Bundesweit stehen 230 ambulante Pflegedienste unter Verdacht, betrügerisch abgerechnet zu haben. Nach einer früheren Schätzung des Bundeskriminalamts (BKA) könnten den Sozialkassen durch betrügerische Pflegedienste mindestens eine Milliarde Euro Schaden pro Jahr entstanden sein. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte den Pflegemarkt in Deutschland als Geschäftsfeld der organisierten Kriminalität bezeichnet. Die Spur führe eindeutig nach Osteuropa.

Die Stiftung Patientenschutz fordert, Pflegeleistungen elektronisch abzurechnen und eine lebenslange Patientennummer einzuführen, um Doppelabrechnungen zu vermeiden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen nach Bekanntwerden des Verdachts bereits verschärft worden seien.

Um den Prozessstoff auf eine verhandelbare Masse zu begrenzen, ist er auf die Jahre 2013 bis 2016 sowie auf 106 Patienten beschränkt. Dabei soll ein Schaden von 2,2 Millionen Euro entstanden sein. Bislang hat das Landgericht 27 Termine bis kurz vor Weihnachten geplant.

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