Verbraucherzentrale NRW warnt

Dubiose Werbung: Hype um „Cardio“-Präparate

, Uhr
Berlin -

„In einem Interview habe ich gelesen, dass CardiOne gegen Bluthochdruck hilft. Stimmt das?“ Solche und ähnliche Anfragen hat das Team von „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen nach eigener Angabe bereits viele Male beantwortet. Die Werbung für Produkte wie „CardioBalance“ oder „CardiOne“ suggeriert den Verbraucher:innen, dass es sich um Arzneimittel handele.

Seit Monaten bekommen die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Anfragen zu „CardioBalance“ und ähnlichen Produkten. Diese Nahrungsergänzungsmittel (NEM) werden angeblich von Prominenten wie Eckart von Hirschhausen oder Sandra Maischberger in Wort und Bild beworben. Aber: Beide Promis haben der Werbung laut Verbraucherzentrale NRW nie zugestimmt.

Dubiose Heilversprechen

„Kümmere dich um dein Herz mit Cardio Balance: Ein umfassendes Ergänzungsmittel für ein gesundes Leben“, heißt es auf einer von vielen Websites zu Cardio-Produkten. Laut Verbraucherzentrale liegt darin eine der Schwierigkeiten, die Werbung zu verbieten: Es tauchen ständig neue, ähnliche Produktseiten ohne Impressum auf.

Versprochen wird, bei regelmäßiger Einnahme, beispielsweise eine verbesserte Durchblutung des Herzmuskeln, eine Verhinderung hypertensiver Krisen oder eine Reduzierung des Cholesterinspiegels. „Nährt das Herz – normalisiert den Blutdruck – reinigt die Gefäße“, sind die Versprechen, die der Hersteller nennt. Der Preis variiert online extrem, auf vielen Websites wird mit Rabatten von bis zu 50 Prozent gelockt. Für 20 Kapseln zahlt man im Schnitt um die 50 Euro. Das reicht, bei der angewiesenen Einnahme von 2 Kapseln täglich folglich für 10 Tage.

Zwar steht im Kleingedruckten, dass es sich bei Cardiobalance um ein „Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Präparaten, Mineralien und Vitaminen“ handele. Für den Laien sei dies bei den genannten Heilversprechen aber nicht eindeutig ersichtlich und somit unzulässig.

Nachweis schwierig

Gesundheitsbezogene Aussagen, die behaupten, Nahrungsergänzungsmittel könnten Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern, sind rechtlich unzulässig. Trotzdem wurde dies oft in der Werbung für „Cardio“-Produkte versprochen. Deshalb hat die Verbraucherzentrale NRW die Anbieter aus Estland und der Schweiz abgemahnt und aufgefordert, derartige Aussagen zu unterlassen. Die Anbieter wiesen jedoch die Vorwürfe zurück. Sie behaupteten, sie hätten nichts mit den beanstandeten Werbeversprechen oder den gefälschten Aussagen von beispielsweise von Hirschhausen zu tun.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) teilte der Verbraucherzentrale NRW mit, juristische Schritte gegen alle Webseiten mit derartiger Werbung eingeleitet zu haben. Das verwendete Bildmaterial stamme aus einem WDR-Interview. Einige Webseiten seien bereits gelöscht worden, teilte der WDR mit. Jedoch tauchen immer wieder neue Seiten mit ähnlichen Inhalten auf.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Saison startete 3 Wochen früher
Klimawandel verlängert Stechmücken-Zeit
Bei kaum längeren Fahrzeiten
Bessere Schlaganfallversorgung möglich

APOTHEKE ADHOC Debatte