Gesetzesänderung

DSGVO-Lockerung: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern

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Berlin -

Der Bundestag hat eine Lockerung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Demnach wurde die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter erhöht. Dadurch sollen kleine Unternehmen entlastet werden.

Der Bundestag hat um 1.30 Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag ein Anpassungsgesetz zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschlossen. Von dem Paket sind rund 154 Gesetze betroffen. Die spürbarste Änderung: Unternehmen müssen künftig erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dadurch sollen durch eine Verringerung der Bürokratie kleine Firmen wie Handwerksbetriebe – oder eben Apotheken – entlastet werden.

Der Schritt stößt auf Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD). „Mit der Verwässerung der Anforderung zur Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird den Unternehmen nur Entlastung suggeriert“, schrieb er auf Twitter. „Datenschutzpflichten bleiben, Kompetenz fehlt ohne bDSB. Folge werden mehr Datenschutzverstösse und Bußgelder sein.“ Bereits Anfang des Monats hatte er davor gewarnt, den Betrieben würde durch die Herabsetzung Fachwissen verloren gehen.

Neben der neuen Regelung zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden durch die Gesetzesänderung auch das Widerspruchsrecht, die Informationspflicht, das Auskunftsrecht sowie Berichtigungs- und Löschpflichten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingeschränkt. Außerdem wurde für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eine Vorratsdatenspeicherung von 75 Tagen festgeschrieben.

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