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DS-GVO: Formularchaos in der Apotheke Anja Alchemilla, 10.06.2018 07:46 Uhr

Berlin - 

Trotz der neuen DS-GVO Vorschriften ändert sich im Grunde nichts. Die Apotheke ist und bleibt zum Glück der erste Anlaufpunkt bei Fragen rund um das Thema Medikamente. Manchmal kann das sogar Leben retten.

Anja Alchemilla hat es langsam satt, immer und immer wieder die gleichen Worte an ihre Kunden zu richten. Die Änderung der DS-GVO sorgt dafür, dass alle Stammkunden der Filialapotheke ein zusätzliches Formular unterschreiben sollen. Sie müssen sich mit der Speicherung der persönlichen Daten sowie der Medikamente einverstanden erklären.

Außerdem benötigt die Apothekenleitung noch einen zusätzlich unterschriebenen Passus, dass Werbung zugestellt oder sonstwie Kontakt zum Kunden aufgenommen werden darf. Das führt zu Kopfschütteln auf allen Seiten, aber auch zu einem gewissen Zusammengehörigkeitsgefühl. Kunde und Apotheker gemeinsam gegen die Bürokraten der EU – das schadet zumindest nicht dem Verhältnis untereinander und schweißt zusammen. Nicht das verkehrteste in diesen Tagen.

Es kommen jedoch inzwischen schon die ersten Warnungen der Kollegen an. Offenbar gibt es bereits erste Testanrufe von Abmahnkanzleien, die nachprüfen, ob der DS-GVO genüge getan wird. Es wird zum Beispiel versucht, die Medikation der angeblichen Ehefrau zu erfahren. Heute ruft nun Herr Leicht in der Apotheke an, mit einer Frage zu Arzneimitteln seiner Frau. Da Filialleiterin Anja Alchemilla ihre Kolleginnen davor gewarnt hat, am Telefon etwas derartiges zu besprechen, landet der Telefonanruf bei ihr.

„Hallo Frau Alchemilla! Ich hab da mal eine Frage: Meine Frau bekommt von ihrem Hausarzt immer die Ramipril 2,5 mg aufgeschrieben. Davon hat sie immer eine Tablette am Morgen genommen. Der Kardiologe hat ihr jetzt aber die Candecor 8 mg mitgegeben. Sie hat aber noch fast eine halbe Schachtel von den Ramipril zu Hause. Das wäre ja Verschwendung, die jetzt wegzuwerfen. Soll ich ihr davon einfach drei Stück am Tag geben? Das sind ja nur 2,5 mg.“

„Nein, auf keinen Fall Herr Leicht! Das ist doch ein ganz anderer Wirkstoff, das kann man so ja gar nicht vergleichen!“

„Also lieber nicht?“

„Nein, auf gar keinen Fall. Das ist wie wenn sie in einem Rezept stehen haben, dass sie zwei Teelöffel süßes Paprikapulver benutzen sollen, das können sie ja dann auch nicht mit scharfem Chili ersetzen. Am besten Sie bringen uns die alte Packung her, dann entsorgen wir sie.“

„Na dann ist es ja gut, dass ich nochmal gefragt habe!“

Ja, es ist gut, dass die Stammkunden anrufen, bevor sie anfangen zu experimentieren. Und es ist gut, dass Anja das Paar persönlich kennt. Denn nach der erneuerten DS-GVO hätte sie jetzt gar nichts am Telefon dazu sagen dürfen. Das hätte durchaus ins Auge gehen können...