Psychotherapie

Drogenarzt mit Revision erfolgreich

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Die Revision des 51-jährigen Berliner „Drogenarztes“ war erfolgreich: Das Landgericht Berlin hatte den Psychotherapeuten im Mai vergangenen Jahres wegen Körperverletzung und Überlassung von Betäubungsmitteln (BTM) mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem war ein lebenslanges Berufsverbot verhängt worden. Der fünfte Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat das Urteil nun aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Laut Urteilsfeststellung des Landgerichtes hatte der Mann bei so genannten „psycholytischen Sitzungen“ versucht, seine Patienten durch die Einnahme von Drogen in ein „Wachtraumerleben durch Objektumgebung“ zu versetzen. Eine Mischung aus Ecstasy und dem Amphetamin Neocor sollte das Bewusstsein der Patienten erweitern. Laut Urteil hatte er jedoch die zehnfache Menge der beabsichtigten Dosierung gegeben - zwei der sechs Teilnehmer starben daraufhin an Multiorganversagen.

Laut BGH reichen die Feststellungen des Landgerichtes jedoch nicht aus, um den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verurteilen. Die Drogeneinnahme sei freiwillig gewesen, die Gruppenmitglieder hätten sich selbst gefährdet, heißt es in der Revisionsbegründung. In der neuen Hauptverhandlung solle das Landgericht die vorgeblichen Wiegefehler des Angeklagten erneut kritisch überprüfen. Erst danach könne beurteilt werden, ob dem Angeklagten ein Vorsatz zu unterstellen ist.

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