Drei Tote: Heilpraktiker vor Gericht dpa/ APOTHEKE ADHOC, 25.03.2019 11:06 Uhr
An einer Überdosierung, mitverursacht durch eine ungeeignete Waage, sollen drei Krebskranke gestorben sein. Nun steht ein Heilpraktiker vom Niederrhein wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Er soll für den Tod von drei Krebspatienten verantwortlich sein: Der Heilpraktiker Klaus R. aus Moers steht vom kommenden Freitag an in Krefeld vor Gericht. Der 61-Jährige, der in Brüggen ein biologisches Krebszentrum unterhielt, ist wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt.
Er soll seinen schwerkranken Patienten bei einer alternativen Krebstherapie Ende Juli 2016 durch einen Fehler beim Abwiegen eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht haben. Noch im Juli 2016 starben sie wenige Tage nach der Infusion in Bracht. Bei einer vierten Patientin war die Therapie nach der ersten Infusion abgebrochen worden. Den Ermittlungen zufolge hatte er eine für Kleinstmengen ungeeignete Waage benutzt und den Wirkstoff um das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert. Aber dem viereinhalbfachen Wert wird die Blut-Hirn-Schranke überwunden, was zum Absterben von Gehirnzellen führt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Heilpraktiker vor, die Wirkstoffmenge nicht kontrolliert zu haben. „In großen Krankenhaus-Apotheken ist es üblich, dass bei derlei Anwendungen immer vier Augen beim Wiegen drüberschauen. Der Heilpraktiker hat eine Kontrolle unterlassen“, zitiert die Rheinische Post Staatsanwalt Axel Stahl bei der Anklageerhebung. Der Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Der Glukosehemmer, der Studien zufolge die Energieproduktion in den Krebszellen bremst, war 2016 nicht als Arzneimittel zugelassen, eine Anwendung war aber nicht grundsätzlich verboten. Der Stoff wird eingesetzt, um die Krebszellen absterben zu lassen. Allerdings kann bereits eine geringe Überdosierung des Stoffs tödliche Nebenwirkungen auslösen, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hätte die Überdosierung demnach erkennen und verhindern müssen.
Außerdem habe der Heilpraktiker gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, weil er mit der Infusionslösung eigenständig ein Arzneimittel hergestellt, das aber nicht bei der zuständigen Bezirksregierung angezeigt hat. „Das ist ein entscheidendes Detail“, so der Staatsanwalt. Den Wirkstoff habe der Heilkpraktiker im Ausland bezogen. Die Anmischung an sich ist nicht rechtswidrig erfolgt, da 3-Bromopyruvat nur als Fertigarzneimittel verschreibungspflichtig ist.
Auch die Interneteite des Heilpraktikers ist im Visier der Staatsanwaltschaft. Es wird geprüft, ob ein Versto gegen das Heilmittelgesetz vorliegt, da die Angaben zur Krebsbehandlung werblich verstanden werden könnten. Der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker hat sich von Klaus R. distanziert. „Das Problem ist ein Heilpraktiker, der sich über wesentliche Vorgaben des Heilpraktiker-Rechts hinweggesetzt und möglicherweise kriminell gehandelt hat“, so eine Stellungnahme.
Insgesamt hatten die Ermittler rund 70 Todesfälle untersucht. Die Praxis in Brüggen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wurde vor allem von niederländischen Patienten aufgesucht. Bei den Todesfällen handelt es sich um einen 55-jährigen Mann und eine 43-jährige Frau aus den Niederlanden sowie einen 55-jährigern Belgier. Die Verteidigerin des Heilpraktikers wollte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zunächst nicht äußern. Das Gericht hat für den Prozess bis Ende Juni zehn Verhandlungstage angesetzt.