BGH: Anabolika-Handel für Bodybuilder strafbar dpa, 19.09.2013 09:22 Uhr
Der Vertrieb von Dopingmitteln für Bodybuilder kann strafbar sein. Die Verwendung von Anabolika beim Bodybuilding sei als Doping im Sport anzusehen, entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Die Richter billigten auch den Verweis im Arzneimittelgesetz auf die Liste verbotener Dopingmittel nach dem Übereinkommen gegen Doping des Europarats. Damit bestätigte der BGH eine zentrale Vorschrift im Kampf gegen Doping im Sport.
Im konkreten Fall hatte ein internationales Unternehmen über das Internet unter anderem Anabolika an über 100.000 Besteller vertrieben und dabei einen Umsatz von mehr als 8,5 Millionen Euro erzielt. Der Angeklagte war in leitender Position beschäftigt. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.