Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich für einen stärkeren Kampf gegen Benachteiligungen bestimmter Patientengruppen in medizinischen Einrichtungen ausgesprochen. Diskriminierung sei im Gesundheitssystem leider weitverbreitet und als Thema nicht ausreichend ernst genommen worden. Ein Gutachten dazu, erstellt vom Iges-Institut im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, spricht sich für die Einrichtung einer Beratungs- und Beschwerdestelle aus.
„Jeder Mensch hat die gleiche Möglichkeit verdient, gut behandelt zu werden“, so Lauterbach. Es dürfe keinen Unterschied geben, ob jemand „reich oder arm ist, ob er Suchterfahrung hat oder nicht, welchen ethnischen Hintergrund er hat, welche Krankheit er hat“.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, übergab Lauterbach die in Auftrag gegebene Studie. „Wer beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke Diskriminierung erlebt, ist oft auf sich alleine gestellt“, erläuterte sie ein wesentliches Ergebnis. „Was wir jetzt brauchen, ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung erleben, wo sie Informationen bekommen und erfahren, was sie tun können.“
Lauterbach sagte, es gebe schon das Problem, dass sich Menschen mit Sprachbarrieren im Gesundheitssystem oft nicht auskennen. Er warb erneut für die Einrichtung von „Gesundheitskiosken“ in ärmeren Stadtteilen, die auch eine Lotsenfunktion übernehmen sollten. Generell hätten Menschen mit Suchterfahrungen oft Probleme, in der Psychotherapie versorgt zu werden. Zudem gebe es Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und auf der Grundlage der Herkunft von Menschen.
Allerdings geht es in der Studie auch um Belästigung von Angehörigen der Heilberufe. Als Beispiel genannt werden etwa Anrufe in Apotheken: „Apothekerinnen werden insbesondere im Notdienst telefonisch belästigt/bedroht. Anrufer rufen zum Teil massiv wiederholt im Notdienst an und geben sexuelle Schweinereien von sich, beschimpfen die Apothekerinnen sexuell oder politisch
(Coronaleugner*innen, die impfende Apotheken beschimpfen/bedrohen). Die telefonische Notdienstleistung wird blockiert.“ Auch gebe es Fälle, in denen Apothekerinnen oder Apotheker sexuell oder politisch beschimpft wurden, wenn sie bei Verdacht auf Fälschung von Impfausweisen die Ausstellung elektronischer Impfzertifikate zu Recht verweigerten.
Autorin des Gutachtens ist Iris an der Heiden, die vor einigen Jahren das umstrittene 2hm-Gutachten zum Apothekenhonorar erstellt hatte, damals im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMG).
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