Gesetzentwurf

CSU: Keine Strafen für Sterbehilfe-Ärzte

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Bayern hat sich für eine Neuregelung bei der Sterbehilfe ausgesprochen, die über den scharf kritisierten Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) hinausgeht. Das CSU-geführte Bundesland plädiert dafür, dass grundsätzlich alle Personen straffrei bleiben, die die „ärztliche und pflegerische Betreuung“ eines Suizidwilligen übernommen haben – und nicht nur ihnen besonders nahestehende Ärzte und Pfleger. Dies ergibt sich aus einer Stellungnahme zum Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

„Es sollte erwogen werden, den vorgeschlagenen Tatbestand durch eine solche oder vergleichbare Formulierung zu begrenzen. Sie wurde auch gegenüber der hiesigen Praxis zur Diskussion gestellt und dort einhellig als sinnvoll angesehen“, heißt es in dem Schreiben unter Hinweis auf Gespräche mit Richtern und Staatsanwälten. Das BMJ hatte in seinem Entwurf dagegen darauf verzichtet, Ärzte und Pflegekräfte generell Straffreiheit bei einer Sterbehilfe in Aussicht zu stellen.

Die bayerische Ärztekammer hatte wiederum bereits den Beschluss der Bundesärztekammer nicht umgesetzt, wonach Medizinern Hilfe beim Freitod verboten ist. In der Berufsordnung für bayerische Ärzte steht, dass sie Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und ihres Willens beizustehen hätten, wie der Mediziner Anton Wohlfahrt im Deutschlandradio Kultur sagte.

 

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