Die EU erschwert den Zugang zu einem Ausgangsstoff der Synthetik-Droge Crystal Meth. Nun sind neue Auflagen für den Handel mit dem Vorprodukt Chlorephedrin in Kraft getreten, wie die Brüsseler EU-Kommission bestätigte. Wer die Chemikalie herstellt, besitzt oder mit ihr handelt, muss künftig eine Erlaubnis vorweisen können. Unternehmen oder Geschäftsleute sind verpflichtet, den Behörden verdächtige Transaktionen zu melden.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, begrüßte den Schritt als „bedeutsamen Beitrag gegen die Ausbreitung von Crystal Meth“. Innerhalb der Bundesrepublik sind nach ihren Angaben Bayern und Sachsen besonders betroffen. Deutschland habe sich deshalb gemeinsam mit Tschechien für die neuen Auflagen stark gemacht. Da beim unerlaubten Umgang mit Chlorephedrin künftig Strafen drohten, werde das Bundesgesundheitsministerium eine Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes in die Wege leiten.
Crystal Meth wirkt aufputschend und macht schnell süchtig. Nach dem Rausch leiden die Konsumenten oft an Depressionen und Angstzuständen. Die Zahl der Abhängigen steigt seit Jahren an.
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