Aerosolforscher warnt

Corona: Ansteckungsgefahr auf der Mitarbeiter-Toilette Carolin Ciulli, 16.04.2021 10:54 Uhr

Gut lüften: In kleinen Räumen wie einer Toilette können sich Viren noch länger in der Luft halten. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Berlin - 

Apotheken dürften bei den Präventivmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-Cov-2 ganz vorne mit dabei sein. Plexiglasscheiben, Luftfilter und FFP2-Masken wurden in vielen Betrieben bereits vor Monaten eingeführt. Dr. Christof Asbach, Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF), macht auf einen vernachlässigten Ort im Innenbereich aufmerksam: die Toilette. Das Risiko ist nicht zu unterschätzen.

Die Räume einer Apotheke müssen generell laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ausreichend belüftet sein. Die Mitarbeitertoilette wird nicht explizit genannt. Überhaupt wird das „stille Örtchen“ nicht erwähnt. Es heißt nur: „Der Apothekenleiter muss für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, geeignete Hygienemaßnahmen treffen, mit denen die mikrobiologische Qualität des jeweiligen Arzneimittels sichergestellt wird.“

Sicherlich darf davon ausgegangen werden, dass die große Mehrheit der Apotheken eine geeignete Mitarbeitertoilette besitzt, doch es gibt auch Betriebe, in denen sich die ganze Belegschaft ein WC teilt. Das Regierungspräsidium Darmstadt beschreibt die Toilette in den „Anforderungen an Betriebsräume öffentlicher Apotheken“ detaillierter: „Das WC sollte sich nicht direkt, sondern über einen abgetrennten Vorraum an die übrigen Betriebsräume anschließen, mit getrennter Be- und Entlüftung von WC und Vorraum ins Freie; auch bei innenliegendem WC ist eine wirksame Lüftung sicherzustellen. Im Vorraum muss eine Waschgelegenheit zur Verfügung stehen.“

Und die Lüftung ist ein Knackpunkt in der aktuellen Pandemie. Anders als die Pausenräume finden die Toiletten in den offiziellen Richtlinien kaum Erwähnung. Laut Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) hat jeder Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel „in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen“, heißt es allgemein. Zur Orientierung sollen weiterhin die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger herangezogen werden.

Aerosolforscher Asbach schrieb mit Kollegen einen offenen Brief an die Bundesregierung, Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister. Darin warnt er vor der Ansteckungsgefahr in Innenräumen: „Infektionen finden in Innenräumen statt, deshalb sollten sich möglichst wenige Menschen außerhalb ihres Haushaltes dort treffen. Zusätzlich muss man beachten, dass in Innenräumen auch dann eine Ansteckung stattfindet, wenn man sich nicht direkt mit jemandem trifft, sich aber ein Infektiöser vorher in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten hat.“

Bei der Toilette handele es sich um einen geschlossenen, teilweise kleinen Innenraum, in dem sich die Viren anreichern können, so Asbach. Die Aerosolpartikel würden nicht herabsinken, weil sie so klein und leicht seien. Sie könnten deshalb über einen langen Zeitraum in der Luft schweben. „Das ist tückisch.“ Wenn ein Infizierter die Toilette verlassen habe und 20 Minuten später ein anderer Angestellter in den Raum komme, atme dieser die Viren ein, ohne dass er jemandem direkt begegnet sei. Die Aerosole sedimentierten nicht.

Das gelte natürlich für alle Innenräume, sagt Asbach. In der Toilette sei die Gefahr jedoch unterschätzt. Eine Abluftanlage sei nicht immer vorhanden. Der Experte empfiehlt, weiter die Maske zu tragen und einen herkömmlichen Luftreiniger in der Toilette aufzubauen. Die Geräte seien „enorm effizient“: „Die Luft sollte mindestens sechsmal pro Stunde umgewälzt werden.“

Ein Apotheker aus Nordhrein-Westfalen investierte wie viele Kollegen zuletzt in Luftreiniger und entsprechende Sensoren – allerdings nur für die Büro- und Betriebsräume. „Auf die Toilette bin ich gar nicht gekommen“, sagt er. Zwar gebe es dort eine Entlüftung und die Türe stehe offen, wenn sie nicht genutzt werde – mit einem Luftfilter auch dort für die Mitarbeiter für einen sichereren Aufenthalt zu sorgen, sei „eine gute Idee“.

Der Arbeitsschutzausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) schreibt in seinen Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregeln, dass Sanitärräume arbeitstäglich mindestens einmal zu reinigen seien. „In Umkleide- und Waschräumen ist durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigte, zum Beispiel durch Abstandsmarkierungen auf Fußböden, Begrenzung der Personenzahl oder zeitlich versetzte Nutzung, genügend Platz erhalten, um die Abstandsregel einhalten zu können.“

Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt bezüglich der Reinigung der Sanitärräume, dass etwa das Waschbecken täglich und bei Verschmutzung gereinigt und desinfiziert werden solle. Reinigungskräfte sollten ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel nutzen, das begrenzt viruzid sei und geeignete Schutzhandschuhe tragen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt in ihren „Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)“ vor, dass in Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich sei, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet sei. „In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist.“ Generell ist demnach in Toilettenräumen eine wirksame Lüftung zu gewährleisten. Bei freier Lüftung, also einer Fensterlüftung, seien Mindestquerschnitte für Lüftungsöffnungen einzuhalten. „Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass ein Abluftvolumenstrom von 11 m 3 /(h m 2 ) erreicht wird. Die Abluft aus Toilettenräumen darf nicht in andere Räume gelangen.“