Contergan-Geschädigte wollen beim Bundesverfassungsgericht höhere Rentenzahlungen durchsetzen. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde. Darin rügt der bei Stuttgart ansässige Verein Contergan-Netzwerk, dass der Staat seiner Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nachkomme. Die derzeitigen Renten zwischen rund 250 und gut 1100 Euro monatlich lägen niedriger als die Ansprüche anderer Arzneimittelgeschädigter.
Nach den Worten der Kläger erhalten die Opfer zudem nur einen Bruchteil dessen, was die rheinische Firma Grünenthal hätte zahlen müssen, die das Schlafmittel 1957 auf den Markt gebracht hatte. Weil der Staat mit der Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für Kinder“ - finanziert von Grünenthal sowie vom Staat - alle direkten Ansprüche gegen die Firma ausgeschlossen habe, sei er nun selbst in der Pflicht, die Versorgung der Contergan-Opfer sicherzustellen.
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