Abrechnungsbetrug kann die Approbation kosten. Professor Dr. Karl-Heinz Kuck, Chefarzt der Kardiologischen Abteilung des Asklepios-Klinikums St. Georg in Hamburg, hatte jetzt Glück im Unglück: Obwohl er zu einer Bewährungsstrafe verdonnert wurde und 100.000 Euro Geldbuße zahlen musste, darf er weiter praktizieren. Den Widerruf der Approbation hat das Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Der Fall des prominenten Mediziners hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Kuck ist seit 1994 Chefarzt der Kardiologie, er ist einer der renommiertesten Experten auf seinem Gebiet, hat tausende Patienten behandelt und vielen das Leben gerettet. Über einen Zeitraum von vier Jahren hatte er jedoch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Leistungen abgerechnet, die er nicht persönlich erbracht hatte, sondern nachgeordnete Kollegen beziehungsweise seine Abteilung.
Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens räumte er den Sachverhalt ein, erstattete die Beträge und verzichtete auf seine Ermächtigung, weiter ambulante Leistungen als Kassenarzt abzurechnen. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg setzte im April 2016 mit Strafbefehl wegen Betrugs in 15 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro fest. Die Ärztekammer leitete ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Mediziner ein, sah von einer Sanktionierung aber ab. Die Stadt Hamburg widerrief allerdings im Februar 2018 die Approbation des Arztes. Er habe sich aufgrund des langjährigen und systematischen Abrechnungsbetrugs zur Ausübung des Arztberufes als unwürdig erwiesen, hieß es.
Doch das Verwaltungsgericht hob den Widerruf jetzt auf. Das Kuck zur Last gelegte Verhalten begründe nicht seine Berufsunwürdigkeit, was Voraussetzung des Widerrufs gewesen wäre. Es gebe keinen Grund, an seiner ärztlichen Integrität zu zweifeln, auch wenn er sich eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht habe. Dieses sei aber weder von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenlosigkeit geprägt gewesen. Die fehlerhaften Abrechnungen hätten zudem Routineaufgaben betroffen, die schon im Ausgangspunkt von der KV nicht dem Chefarzt zur persönlichen Erledigung hätten übertragen werden sollen, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Kuck hatte Unterstützung von vielen Kollegen bekommen, die den Widerruf der Approbation für nicht angebracht hielten. So sagte zum Beispiel Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, dem Hamburger Abendblatt, dass die Delegiertenversammlung einhellig der Meinung sei, dass mit ihrem Kollegen unwürdig umgegangen werde. „Er hat seinen Fehler zugegeben, kein Patient war gefährdet, das Geld wurde zurückgezahlt. Ich frage mich, ob der Umgang der Behörde mit Kuck angemessen ist.“
In einem Brief an Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) klagten Top-Ärzte von Asklepios, dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und weiteren Kliniken, dass man „so mit einem herausragenden Mediziner“ nicht umgehen könne. Bei Kuck handle es sich um einen führenden Herzexperten weltweit. Er habe einen Fehler gemacht, den man nicht bagatellisieren wolle, der zugleich aber in keinen Verhältnis zur angedrohten Strafe stehe.
Die beanstandeten Abrechnungen sollen Vordrucke der Klinik gewesen sein, die Kuck quartalsweise unterzeichnet hatte. Dass er die Behandlung der Betroffenen überhaupt an andere Ärzte delegiert habe, sei in der Regel nur deshalb geschehen, weil er als Chefarzt bei Notfalloperationen gebraucht worden sei, hieß es. „Man kann den wartenden Patienten dann ja nicht sagen, sie sollten fünf Stunden warten, bis Herr Kuck wieder verfügbar ist“, sagte ein Vertrauter. „Es ist niemand zu Schaden gekommen, und Herr Kuck hat sich nicht bereichert.“
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