Zehn Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes für Cannabis auf Rezept haben mehr als 13.000 Versicherte einen Antrag dafür gestellt. Das geht aus Zahlen der größten Krankenkassen hervor, unter denen die „Rheinischen Post“ eine Umfrage dazu gemacht hatte. Allein die Allgemeinen Ortskrankenkassen hätten bisher mehr als 7600 Anträge zur Verordnung von medizinischem Cannabis erhalten, wie eine AOK-Sprecherin sagte.
Bei der Barmer gingen laut der Zeitung bis Ende 2017 rund 3200 Anträge ein. Die Techniker Krankenkasse hat bis Ende November rund 2200 Anträge auf Kostenerstattung erhalten.
Die Genehmigungsquote liegt jeweils bei rund zwei Drittel der Fälle, bei der AOK etwa bei rund 64 Prozent. „Gleichwohl bedeutet das nicht, dass die anderen Anträge abgelehnt wurden“, sagte die Sprecherin. Viele Anträge seien formell nicht vollständig. Arzt und Patient hätten dann die Möglichkeit, den Antrag erneut einzureichen.
Immer wieder beantragten aber auch Patienten Cannabis auf Rezept, obwohl sie keine Erkrankungen im Sinne des Gesetzes hätten. „Mitunter sind das Fälle von Bandscheibenvorfällen, die bislang nur mit Wärmetherapie behandelt wurden.“ Cannabis auf Rezept bekommen etwa Patienten mit schweren chronischen Schmerzen, einzelne konkrete Krankheiten führt das Gesetz vom März 2017 nicht auf.
Wie viele Patienten von Cannabis auf Kassenkosten Gebrauch machen würden, hielt der Gesetzentwurf ausdrücklich offen. Es lasse sich nicht abschätzen, „in welchem Umfang Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten von einer Verschreibungsmöglichkeit für Cannabisblüten und Cannabisextrakte Gebrauch machen werden“, hieß es. Der Entwurf führte lediglich an, dass Anfang April 2016 bereits 647 Patienten eine betäubungsmittelrechtliche Ausnahmeerlaubnis hatten.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), bewertete die Zahl der Anträge positiv. „Die steigende Zahl der Genehmigungen zeigt, wie wichtig es war, dieses Gesetz im letzten Jahr auf den Weg zu bringen“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Cannabis sei aber kein Allheilmittel.
Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Begutachtung der Anträge herangezogen wird, hat die Krankenkasse fünf Wochen Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Bei anderen Fällen ist die Dauer auf drei Wochen begrenzt. Lediglich bei palliativmedizinisch versorgten Patienten muss die Versicherung innerhalb von drei Tagen eine Aussage treffen. Bei der Barmer bewertete der MDK im der genannten Zeitraum etwa zwei Drittel der Anträge.
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