Cannabis

Schmerzpatient darf Cannabispflanzen behalten dpa, 09.03.2015 08:33 Uhr

Karlsruhe - 

Ein für die Behandlung seiner Krankheiten auf Cannabis angewiesener Schmerzpatient hat vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Erfolg errungen. Der Ex-Soldat hatte sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung und die Beschlagnahme von Cannabispflanzen zur Wehr gesetzt. Die Gerichte hätten die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht sorgfältig genug geprüft, befanden die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss.

Der Hartz-IV-Empfänger darf wegen seiner Krankheiten Medizinalhanf kaufen. Da er sich seinen täglichen Bedarf aber nicht leisten kann, baute er Cannabis zu Hause an und zeigte sich deshalb selbst an. Ein paar Wochen später beantragte er die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis für sich und andere Patienten.

Nach einem Hinweis darauf, dass der Ex-Soldat dafür eine Lagerhalle anmieten wolle, wurden seine Wohnung durchsucht und 21 Marihuanapflanzen beschlagnahmt. Das Vorgehen war zuvor gerichtlich angeordnet worden.

Eine Beschwerde dagegen beim Landgericht Darmstadt blieb erfolglos. Diese Gerichtsentscheide verletzten den Kläger in seinen Grundrechten, befanden die Verfassungsrichter. So sei unter anderem nicht geprüft worden, ob das Vorgehen überhaupt verhältnismäßig sei.

Ob der Mann tatsächlich Cannabis anbauen darf, ist damit allerdings nicht entschieden. Mit dieser Frage muss sich in drei weiteren Fällen das Oberverwaltungsgericht Münster befassen, nachdem das Kölner Verwaltungsgericht im Juli 2014 entschieden hatte, dass chronisch kranke Patienten ausnahmsweise Cannabis selbst anbauen dürfen, wenn ihnen sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft und Cannabis aus der Apotheke für sie unerschwinglich ist. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte Ende August Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts hatte viel Kritik hervorgerufen: Die Apotheker fordern statt des Eigenanbaus eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen. Auch aus Sicht des SPD-Gesundheitsexperten Professor Dr. Karl Lauterbach sollten die Krankenkassen die Behandlung zahlen – und Rabattverträge abschließen können. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), und der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sahen das Urteil ebenfalls kritisch.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hatte zuletzt gefordert, dass Kassen Cannabis für Schwerkranke erstatten. Darin sei sie sich mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einig, so Mortler. Das Ministerium arbeite derzeit an einer Regelung.