Cannabis auf Rezept: Hartz IV lässt grüßen APOTHEKE ADHOC, 11.04.2018 14:37 Uhr
Die Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes sollte Patienten neue Therapieoptionen eröffnen, die sie auch nicht aus eigener Tasche bezahlen sollten. Doch in der Praxis sieht es oftmals anders aus: Betroffene berichten von der Schikane der Krankenkassen und Ablehnungsbescheiden zur Kostenerstattung ohne ausreichende Begründung. Dieses Thema griff das ZDF-Magazin „Frontal21“ auf. In der Reportage kamen Cannabis-Patienten, Schmerztherapeuten und auch SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach zu Wort.
„Nach 50 Operationen, Antibiose und Schmerzmitteln aller Art ist mein Körper heute ziemlich kaputt“, sagte Schmerzpatient Thorsten Naumann. Als Jugendlicher habe er sich bei einem schweren Verkehrsunfall verletzt, bei dem seine Wirbelsäule, Becken und Knie irreparabel beschädigt wurden. Seitdem sei Naumann auf Medikamente angewiesen. Als er auf die gängigen Arzneimittel nicht mehr ansprach, musste er auf Oxycodon umsteigen. Doch die Einnahme ging bei ihm mit starken Nebenwirkungen einher.
Sein behandelnder Arzt, Dr. Winfried Hofmann, entschied sich dann für eine „sanftere“ Therapie und stellte einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung, die Naumann auch bekam. „Unter Cannabis war der Schmerz bei einer vergleichsweise geringeren Dosis deutlich reduziert. Dieser Schmerz von ihm sprach deutlich besser auf Cannabinoide an als auf Opioide“, so der Schmerztherapeut im Beitrag.
Naumann musste für die Therapiekosten allerdings selbst aufkommen: „Das ist bei einer Jahrestherapie in meinem Fall um die 14 bis 15.000 Euro. Ich habe nochmal Kredite genommen, um das Ganze zu finanzieren. Das hat am Ende dazu geführt, dass ich fast ganz kurz davor stand, Hartz IV zu beantragen.“ Auch werden Politiker und ihre Versprechen zitiert, die sich mit der Lebenswirklichkeit von Naumann deutlich widersprechen: „Wir geben Ihnen mit dieser Regelung die Möglichkeit, Cannabis auf legalem Wege und unabhängig vom Geldbeutel als Medikament zu beziehen”, sagte Burkhard Blienert (SPD).
Dem neuen Gesetz zufolge dürfen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen den Antrag zur Kostenübernahme ablehnen. Doch Naumann erhielt einen Ablehnungsbescheid von der HEK, obwohl er zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung bekommen hatte. „Der MDK teilte uns mit, dass der Einsatz von Cannabis-Blüten nicht notwendig, nicht unbedenklich und nicht wirtschaftlich ist“, hieß es im Schreiben. Deshalb müsse er seine Cannabis-Therapie weiter aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Gesetz brachte ihm eher Nach- als Vorteile: „Weil die Apotheker seit der Änderung Cannabisblüten aufwändig überprüfen müssen, bevor sie sie an die Patienten abgeben, haben sich die Preise verdoppelt“, heißt es im Beitrag. Naumann klage nun vor dem Sozialgericht gegen seine Krankenkasse.
Doch auch Ärzte üben Kritik: Professor Dr. Joachim Nastawek, Leiter der Schmerzambulanz des Universitätsklinikums Bonn, befürwortet die Behandlung mit Cannabis. Dem Magazin zufolge hat er als Experte am Gesetz mitgewirkt. Mit der Umsetzung sei er aber unzufrieden: „Wenn ich die MDK-Gutachten lese, kann ich selten begründete Ausnahmefälle erkennen“, so Nastawek. Immer wieder würden steorotyp die gleichen Argumente wie „nicht austherapiert“, „keine stationäre Schmerztherapie“ und „fehlende Schmerztagebücher“ genutzt. „Das sind keine begründeten Ausnahmefälle.“ Der Schmerzmediziner fordert, den Genehmigungsvorbehalt der MDK aus dem Gesetz zu streichen. Seiner Meinung nach fehlt den Prüfern der Sachverstand: „Wenn ich mir manche Begründungen des MDK anschaue, kann ich nur sagen, dass offensichtlich diese Anträge von Ärzten beurteilt worden sind, die weder etwas von Schmerzmedizin noch von Cannabis verstehen.“
Das Antragsverfahren sei zudem ein Eingriff in die Therapiefreiheit. „Ich kann hochwirksame Opioide, die nicht billig sind, verschreiben. Der Onkologe kann hochwirksame Chemotherapeutika verschreiben, ohne vorher zu fragen. Aber für Cannabis muss ich fragen – und das sollte rasch abgeschafft werden.” Doch die Regierungsparteien hielten dagegen, auch weil Zweifel an der Qualifikation der Ärzte bestünden, heißt es im Beitrag. Lauterbach: „Ich würde vor der Idee warnen, dass jeder, bei dem der Arzt sagt ,Das ist gut für dich’, ,Das sollst du bekommen’ – das wäre nicht richtig. Wir würden den Patienten keinen Gefallen tun.“