Verbraucherschutz

BVL beanstandet Kleinkindermilch

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Milchgetränke für Kleinkinder haben nach einer Studie keinen besonderen Nutzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ließ 15 solcher Milchgetränke prüfen und kam zu dem Ergebnis: unbefriedigend. Die untersuchten Getränke entsprächen nicht den besonderen Ernährungsanforderungen von Kleinkindern, heißt es in einem Bericht an den Ernährungsausschuss des Bundestages.

Zunächst musste geklärt werden, inwieweit bei Kleinkindern besondere Ernährungsanforderungen vorlagen. Hierfür konnte das BVL keinen Hinweis finden. Außerdem wurde bei den Produkten untersucht, inwieweit sie den besonderen Anforderungen nach Diätverordnung entsprechen.

Bei zwei Produkten konnte das BVL keinen Zusatznutzen feststellen und hat daher Untersagungsbescheide ausgestellt. Laut BVL sind noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen. Um welche Produkte es sich handele, könne nicht gesagt werden, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn, sagte der Saarbrücker Zeitung, die Prüfung belege, dass es den „versprochenen zusätzlichen Gesundheitsnutzen“ von Kleinkindermilch nicht gebe. „Kein Kind braucht Kindermilch“, ergänzte Höhn.

 

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