Verfassungsbeschwerde abgewiesen

BVerfG: Kein Cytotect für Schwangere Patrick Hollstein, 22.11.2024 08:57 Uhr

Weil Cytotect CP nicht zur Behandlung von Schwangeren zugelassen ist, müssen die Kassen die Kosten nicht übernehmen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Schwangere haben keinen Anspruch auf die Behandlung mit Cytotect CP. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Bayern nicht zur Entscheidung an, die die Kosten für das Antikörperpräparat zur vorbeugenden Behandlung ihres ungeborenen Kindes erstattet haben wollte.