Geburtsmedizin

„Vertrauliche Geburt“ statt Babyklappe dpa, 07.06.2013 17:13 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag hat den Weg für „vertrauliche Geburten“ freigemacht. Der

Beschluss vom Freitag soll es Schwangeren ermöglichen, ihr Kind im

Krankenhaus auf die Welt zu bringen und trotzdem vorerst anonym zu

bleiben. Die Personendaten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben

jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss.

Die Reform bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Trotz Kritik an einzelnen Regelungen hatte die Länderkammer aber bereits Anfang Mai Unterstützung für das Vorhaben signalisiert. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) nannte die Verabschiedung des Gesetzes ein „Zeichen der Geschlossenheit für die Schutzbedürftigen in unserem Land“.

Die „vertrauliche Geburt“ soll eine Alternative zur Babyklappe bieten. Kinder, die dort abgelegt werden, haben nämlich keinerlei Chance, später etwas über ihre Herkunft zu erfahren. Bei der „vertraulichen Geburt“ hingegen können die Kinder, wenn sie 16 Jahre alt sind, Auskunft über ihre wahre Identität verlangen. Die Mutter kann der Herausgabe der Daten zwar widersprechen – aber dann entscheidet ein Richter über den Wunsch des Kindes.

In Deutschland werden jährlich etwa 100 Kinder in Babyklappen abgelegt oder anonym an eine Hilfsperson übergeben. Dazu kommen jedes Jahr mehr als 20 Fälle, in denen ein Baby unmittelbar nach der Geburt ausgesetzt oder getötet wird.

Dass die vertrauliche Geburt den betroffenen Frauen weiterhilft, ist nach Ansicht der Grünen jedoch fraglich. Das „Damoklesschwert“ einer gerichtlichen Entscheidung schwebe weiterhin über der Mutter, sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Dörner. „Dass letztlich die Entscheidung über die Aufgabe der Anonymität beim Familiengericht und nicht bei der Mutter liegt, ist ein entscheidender Webfehler im Gesetzentwurf.“