Arbeitsministerium will AU-Attest behalten dpa, 16.02.2015 14:58 Uhr
Die Bundesregierung will die Regeln für Krankschreibungen in Deutschland nicht ändern. Ein Sprecher des zuständigen Bundesarbeitsministeriums sagte, man halte die Regelung so, „wie sie ist, für angezeigt, sinnvoll und nützlich“. Auch die Arbeitgeber sehen keinen Handlungsbedarf. Anders der Ärzteverband Hartmannbund. Dessen Vorsitzender, Dr. Klaus Reinhardt, erklärte: „Ich würde die Ausweitung der Frist für eine eigenständige Krankmeldung aus ärztlicher Sicht ausdrücklich begrüßen.“
Das Ministerium reagierte auf Äußerungen von Medizinern der Universität Magdeburg, die für eine Lockerung der Regeln bei Krankschreibungen plädiert hatten. Beschäftigte sollten sich für die Dauer von bis zu einer Woche selbst krankmelden können, zitierte die Welt am Sonntag das Forscherteam.
Eine Studie habe ergeben, dass viele Arztbesuche nur erfolgten, um die ärztliche Bescheinigung zur Krankschreibung zu erhalten. Falle ein Teil davon weg, würden die Hausärzte entlastet und könnten sich besser um die Behandlung von Patienten mit langwierigen Erkrankungen kümmern. Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn zeigte sich dafür aufgeschlossen.
Der CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs sagte der Bild-Zeitung dagegen: „Es muss für Unternehmer die Möglichkeit geben, Krankschreibungen zu überprüfen. Sonst ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen.“ SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach argumentierte: „Die Gefahr ist zu groß, dass Erkrankungen nicht frühzeitig behandelt werden.“ Gerade in einem frühen Stadium einer Erkrankung sei ein Arztbesuch sinnvoll.
Reinhardt sieht das anders: Wenn man in Deutschland angesichts von jährlich durchschnittlich 18 Arzt-Kontakten pro Patient über die Notwendigkeit der Reduzierung überflüssiger Arztbesuche und dadurch ausgelöster Fallzahlen spreche, so sei das Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz sicher zuvorderst geeignet. Das bloße Feststellen von Bagatellinfekten und die anschließende Legitimierung der Arbeitsunfähigkeit sei keine ärztliche Kerntätigkeit.
Eine entsprechende Neuregelung komme angesichts überlasteter Praxen Ärzten und Patienten gleichermaßen zugute, so Reinhardt. Die Gefahr nicht früh genug erkannter schwerer Krankheitsverläufe sei bei der angedachten Fristverlängerung eher als gering einzuschätzen.
Eine mögliche missbräuchliche Ausnutzung der größeren Arbeitnehmerautonomie müsse im Binnenverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt werden, so Reinhardt weiter. „Das kann ein ohnehin überlastetes Gesundheitssystem nicht ersatzweise leisten.“