Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit gefälschten Impf-, Test- oder Genesenennachweisen rund 2700 Delikte zur Anzeige gebracht. Wie das Bundespolizeipräsidium am Dienstag mitteilte, erstattete die Bundespolizei fast 1300 dieser Strafanzeigen wegen falscher Angaben allein im vierten Quartal 2021.
„Bei den Kontrollen gilt der Gesundheit wegen 3G: Geimpft? Gefälscht? Gefasst!“, kommentierte Behördenleiter Dieter Romann. Den Angaben zufolge wurden beispielsweise bei der Durchsuchung der Wohnung einer dringend tatverdächtigen Frau in Stuttgart 27.000 Euro in bar, Blanko-Impfpässe, Stempel von Arzt-Praxen und Aufkleber für Impf-Chargen gefunden.
Ungeschickt stellte sich demnach ein 33-jähriger Mann an, dessen Covid-19-Impfnachweis bei der Einreise am Flughafen in Frankfurt die Aufmerksamkeit der Bundespolizei erregte. Der Impfpass enthielt laut Polizei den Stempel eines vermeintlichen Arztes, inklusive Telefonnummer. Als die Beamten die Nummer gewählt hätten, habe es in der Manteltasche des Reisenden geklingelt.
Die zur Eindämmung der Pandemie beschlossene Corona-Einreiseverordnung regelt unter anderem die Nachweispflichten für die Einreise nach Deutschland. Neben einem Nachweis über eine Genesung, eine Impfung gegen das Coronavirus oder einen negativen PCR-Test muss – je nachdem, in welchem Land man sich vor der Einreise aufgehalten hat – gegebenenfalls auch ein elektronisches Einreiseformular ausgefüllt werden. Fehlt ein Nachweis oder wurde das Formular unvollständig ausgefüllt, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer Nachweise fälscht, begeht dagegen eine Straftat.
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