Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat eine Kehrtwende vollzogen und sich erstmals für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen. Für den Berufssport könne man über zusätzliche Regelungen in einem Anti-Doping-Gesetz reden. „Wo finanzielle Vorteile durch Manipulation erzielt werden, wo ein Sportler sein geldwertes Image durch Betrug fördert, ist so etwas überlegenswert“, sagte Friedrich dem Spiegel.
Hobbysportler, die dopen, seien davon auszunehmen. „Den Freizeitsport sollten wir nicht kriminalisieren“, sagte Friedrich. „Wer sich selbst schädigt, muss nicht auch noch strafrechtlich belangt werden.“ Ein zentrales Problem sei die Abgrenzung zwischen Berufs- und Freizeitsport: „Wir werden mit Experten beraten, ob sich diese und andere Fragen in einem Anti-Doping-Gesetz lösen lassen.“
Friedrich habe „mal wieder keine Linie. Vor der Sommerpause hat er sich gegen ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen und den Gesetzentwurf der SPD abgelehnt. Nun ist er dafür“, kritisierte Thomas Oppermann, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag. „Doping zerstört die Werte des Sports. Wir müssen endlich eine konsequente Strafbarkeit des Doping erreichen“, meinte er.
Zuletzt hatte sich eine Mehrheit der Justizminister der Länder für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen. Kommende Woche wird Friedrich im Sportausschuss des Bundestags über das Thema sprechen. Bisherige Gesetzesinitiativen waren am Veto der schwarz-gelben Koalition gescheitert.
Der Druck auf die Politik war gewachsen, nachdem sich Prominente nach den hitzigen Diskussionen über die Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ für ein Anti-Doping-Gesetz stark gemacht hatten. So forderten unter anderen DFL-Präsident Reinhard Rauball sowie die Verbandsbosse Clemens Prokop (Leichtathletik) und Rudolf Scharping (Radsport) ein solches Gesetz. Während es Ex-DSB-Präsident Manfred von Richthofen befürwortet, hat DOSB-Chef Thomas Bach bisher stets argumentiert, das Arzneimittelgesetz sei ausreichend.
Anders als Friedrich ist die FDP weiter gegen ein Anti-Doping-Gesetz. Die rechtlichen Möglichkeiten in den Athleten- und Sponsorenverträgen müssten besser ausgeschöpft werden. „Wer dopt, muss konsequenter als bisher mit Regressforderungen und Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden“, sagte Dr. Lutz Knopek, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Sportausschuss. „Das Zivilrecht bietet dabei wirksamere Möglichkeiten als ein neues Gesetz. Dabei sind die Verbände und Sponsoren gefordert“.
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