Arzneimittelhandel und Abrechnungsbetrug

BtM und Luftrezepte: Fast 5 Jahre Haft für Arzt

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Berlin -

Ein Arzt aus Husum ist wegen des jahrelangen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Abrechnungsbetrugs vom Landgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zehn Monate der Strafe gelten dem Urteil zufolge wegen einer Verfahrensverzögerung von mehr als vier Jahren bereits als verbüßt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner zwischen 2007 und 2011 unter anderem in 743 Fällen die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel an Patienten verkauft hat. Zudem hat er Betäubungsmittel in 192 Fällen verschrieben, ohne dass eine medizinische Indikation dafür vorgelegen hat.

Darüber hinaus hat er in 16 Fällen Behandlungen abgerechnet, die gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form stattfanden. Dadurch soll den Krankenkassen ein Schaden von etwa 740.000 Euro entstanden sein. Dies wertete das Gericht als gewerbsmäßigen Betrug. Wegen des Ausstellens von Luftrezepten in 59 Fällen wurde der Arzt wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt.

Mitangeklagt war ursprünglich auch ein Apotheker. Sein Verfahren war aber schon im April nach einem Rechtsgespräch eingestellt worden. Bedingung sei gewesen, dass der Apotheker seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Husum aus dem Jahr 2015 zurücknimmt, mit dem er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Nach der erklärten Rücknahme der Berufung ordnete das Landgericht auch an, vom Apotheker gut 40.000 Euro als sogenannten Wertersatz einzuziehen.

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