BtM-Händler zieht vor BGH APOTHEKE ADHOC, 26.04.2012 15:14 Uhr
In dem Prozess um Rezeptfälschung und unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln (BtM) hat das Berliner Landgericht (LG) die beiden Angeklagten verurteilt. Die Haftstrafe des 28-Jährigen, der mit Tilidin gehandelt und rund 500 Rezepte gefälscht haben soll, wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Mitangeklagte, der unter anderem wegen Betrug zu einer Haftstrafe von 28 Monaten verurteilt wurde, will in Revision gehen und vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen.
Der Mann mit der Bewährungsstrafe hat der Anklage zufolge Blankorezepte aus Arztpraxen gestohlen, selbst ausgefüllt und anschließend in Berliner Apotheken eingelöst. Später habe er das Tilidin unter anderem von süchtige Kunden abholen lassen. Der Mitangeklagte soll demnach unter anderem Drogen für die Abnehmer besorgt haben.