Urteil

BTM-Dealer muss hinter Gitter APOTHEKE ADHOC, 12.08.2008 13:01 Uhr

Berlin - 

Ein 43-jähriger Mann muss wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln (BTM) in nicht geringer Menge und illegalen Handelns für vier Jahren und drei Monate hinter Gitter. Das Landgericht Frankfurt am Main sah es als erwiesen an, dass der philippinische Staatsangehörige, der seit 1998 in Deutschland lebt, im Jahr 2006 in fünf Fällen von philippinischen Kontaktleuten jeweils mindestens 20 Gramm Metamphetaminhydrochlorid bezog, das er zum kleineren Teil selbst konsumierte, zum überwiegenden Teil jedoch gewinnbringend weiterverkaufte. Das Rauschgift, das in der Drogenszene unter den Namen „Crystal-Speed“, „Ice“ oder „Shabu“ geläufig ist, wurde jeweils versteckt in Bücherattrappen über verschiedene Kurierdienste auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht.

Das Landgericht hat den Grenzwert für die nicht geringe Menge des Stimulanz mit 5 Gramm Metamfetaminhydrochlorid angenommen und ist damit eigenen Angaben zufolge bewusst von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen. Dieser hatte durch zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2001 die Grenze bei 30 Gramm Metamphetaminbase oder 35 Gramm Metamphetaminhydrochlorid gezogen und sich dabei an der Wirkstoffgrenze für andere Amphetaminderivate orientiert.

Nach der Anhörung von zwei toxikologischen Sachverständigen hielt der Senat eine Gleichstellung von Metamphetamin mit anderen Amphetaminderivaten dagegen nicht für sachgerecht. Von einer vergleichbaren Wirkung sei nicht auszugehen; vielmehr entspreche Wirkung und Gefährlichkeit von Metamphetamin eher derjenigen der Kokainzubereitung „Crack“, hieß es. Der Senat beabsichtigt deshalb, den Grenzwert künftig auf 5 Gramm Metamphetaminbase oder umgerechnet circa 6 Gramm Metamphetaminhydrochlorid festzulegen.