Brustimplantate

Urteil: Kein Schadenersatz nach Silikonpfusch

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Karlsruhe/Berlin -

Im Kampf um Schadenersatz wegen gesundheitsschädlicher Brustimplantate hat das Landgericht Karlsruhe die Klage einer Betroffenen abgewiesen. Der Arzt habe seine

Aufklärungspflicht nicht verletzt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Klägerin aus Baden-Württemberg waren 2007 die mit billigem Industriesilikon gefüllten Kissen des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden. Sie hatte rund 30.000 Euro Entschädigung erstreiten wollen und unter anderem ihren Arzt wegen mangelhafter Aufklärung belangt.

Die Klägerin hatte vorgebracht, sie habe sich aufgrund drohender Gesundheitsschäden durch die Implantation vorsorglich einer Revisionsoperation unterziehen müssen. Ebenfalls angeklagt waren der PIP-Pflichtversicherer Allianz France und der für die Prüfung der Kissen zuständige TÜV Rheinland.

„Das heutige Urteil hat ein weiteres Mal bestätigt, dass TÜV Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat“, erklärte die Prozessbevollmächtigte von TÜV Rheinland, Ina Brock.

Die betrügerischen Handlungen von PIP seien für TÜV Rheinland nicht erkennbar gewesen und hätten mit den Mitteln, die dem TÜV von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können, so TÜV Rheinland.

Dies hatten bereits verschiedene deutsche Gerichte bestätigt. Auch das Landgericht Paris hatte im September 2014 eine Schadensersatzklage gegen TÜV Rheinland abgewiesen. Das Landgericht Marseille hatte im Rahmen eines Strafverfahrens in Frankreich bereits im Dezember 2013 die Verantwortlichen wegen Betruges zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

PIP hatte die Pfusch-Implantate jahrelang verkauft. Von dem Skandal sind bundesweit rund 5000 Frauen betroffen; im Südwesten mehrere Hundert. Die Klägerin will jetzt das Oberlandesgericht anrufen. Auch andere Schadenersatzklagen betroffener Frauen gegen Ärzte oder den TÜV blieben in Deutschland bislang ohne Erfolg. Ein weiterer Fall ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig.

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