Im Strafprozess um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich hat der Gründer des Herstellerunternehmens PIP die Verwendung von billigem Industriesilikon verteidigt. Der Kunststoff sei zwar nicht zugelassen, aber unbedenklich gewesen, sagte Jean-Claude Mas in Marseille vor Gericht. PIP sei keinerlei Risiko eingegangen, weil sein Silikongel dem genehmigten Produkt entsprochen habe und in manchen Bereichen sogar besser gewesen sei.
Mas und vier mitangeklagten ehemaligen Mitarbeitern drohen in dem Prozess wegen Betrugs und schwerer Verbrauchertäuschung bis zu fünf Jahre Haft. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge hunderttausende Silikonkissen des französischen Unternehmens implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Die PIP-Produkte gelten als besonders reißanfällig.
Behörden in Frankreich und Deutschland haben deswegen die vorsorgliche Entnahme empfohlen. Ermittlungen zufolge hatte das mittlerweile insolvente Unternehmen PIP jährlich eine Million Euro durch den mutmaßlichen Betrug gespart. Die mündliche Verhandlung in dem ersten Strafprozess soll bis Mitte Mai dauern. Ein Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
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