Brücken-Apotheke: Staatsanwälte lassen sich Zeit APOTHEKE ADHOC, 14.04.2015 15:22 Uhr
Es war der große Aufreger kurz vor Weihnachten: Apotheker Hartmut Wagner aus Schwäbisch Hall und sein Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig hatten bundesweit tausende Apotheker abgemahnt. Die relativ verzweifelt wirkende Aktion wurde nach erstem Widerstand beendet, die Abmahnungen zurückgezogen. Zahlreiche Pharmazeuten hatten dennoch Strafanzeige gegen den Kollegen und seinen Anwalt gestellt. Doch der Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft Leipzig könnte größer sein.
Für die Anwälte der betroffenen Apotheker liegt der Fall relativ klar. Die Abmahnungen seien aus verschiedenen Gründen rechtsmissbräuchlich gewesen. Vor Gericht hätten Wagner und Becker demnach kaum Chancen gehabt, die zum teil horrenden Abmahngebühren einzuklagen. Inwieweit sich die beiden mit der Aktion auch strafbar gemacht haben, sollte die Staatsanwaltschaft klären.
Einem Sprecher der Leipziger Behörde zufolge wird gegen beide Beteiligte ermittelt, da eine Vielzahl von Strafanzeigen eingegangen sei. Ergebnisse gibt es allerdings noch nicht: „Die Ermittlungen dauern an“, heißt es nur.
Zu den konkreten Maßnahmen konnte sich der Sprecher im laufenden Verfahren nicht äußern. Auch die Anwälte der Antragsteller wissen noch nicht, ob Becker und Wagner vernommen wurden oder ob sogar Durchsuchungen durchgeführt wurden. Akteneinsicht erhalten die Antragsteller typischerweise erst nach Abschluss der Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft muss in jedem Verfahren abwägen, wann sie welche Maßnahmen einleitet. Einerseits soll den Beschuldigten keine Möglichkeit gegeben werden, Beweismittel zu vernichten. Andererseits will der Ermittlungsrichter in der Regel schon genau wissen, wonach gesucht wird. „Eine Durchsuchung muss nicht unbedingt am Anfang der Ermittlungen stehen. Sonst steht man in einem Büro und weiß eigentlich gar nicht, wonach man suchen soll“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. Zu den einzelnen Ermittlungsmaßnahmen im vorliegenden Fall könne er jedoch keine Angaben machen.
Für die strafrechtliche Würdigung im Fall Wagner/Becker ist das Verhältnis der beiden untereinander von besonderer Bedeutung. Beim Rechtsanwalt kommt es vor allem darauf an, ob er über sein Mandat hinaus aktiv geworden ist. In diesem Fall wäre er zu belangen.
Neben Betrug wird dem Duo Erpressung vorgeworfen. Teil der Abmahnung war vielfach ein Vergleichsangebot mit gleichzeitiger Drohung, anderenfalls die Aufsichtsbehörden auf den Abgemahnten anzusetzen. Auch eine Gewinnabschöpfung wurde angedroht – obwohl dies in dieser Konstellation gar nicht möglich war.
Der weitere Vorwurf der sogenannten Gebührenübererhebung müsste auch in den Ermittlungen geklärt werden. Da Becker von den abgemahnten Apothekern regelmäßig bis zu 3000 Euro für die Abmahnung verlangt hatte, hätte Wagner demnach schon bei 1000 erfolglosen Abmahnungen drei Millionen Euro an Becker zahlen müssen. Daher liegt nahe, dass es eine Nebenabrede zwischen Apotheker und Anwalt gab, dass die Abmahnkosten nur im Erfolgsfall fällig werden. Auch hier käme es auf den Wortlaut der Übereinkunft an.
Gegen Becker sind außerdem mehrere Beschwerden bei seiner Anwaltskammer eingegangen. Doch die wird voraussichtlich nur aktiv werden, wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erhebt. Noch ist in Leipzig aber noch nicht darüber entschieden, ob der Fall vor Gericht geht oder eingestellt wird.
Für andere abgemahnte Apotheker ist der Fall erledigt. Da Wagner seine Apotheke Ende des Jahres ohnehin geschlossen hat, versucht auch anscheinend niemand, sich die eigenen Anwaltskosten bei ihm zurückzuholen.